ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 - Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte der ADTV Tanzschule Osetrov in der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 - Anmeldung und Kündigung
a. Anmeldung
Mit Abgabe oder Übersendung der Anmeldung bietet der Kunde der Tanzschule ADTV Tanzschule Osetrov den Vertragsschluss an. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung durch die Tanzschule. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung durch eine geschäftsfähige Person unterzeichnet werden. Die anmeldende Person wird dadurch automatisch Vertragspartner/in der ADTV Tanzschule Osetrov. Die Anmeldung erfolgt unter Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen (im Folgenden aufgeführt). Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung der Mitgliedsbeiträge und berechtigt im Gegenzug zur Teilnahme an den in der ADTV Tanzschule Osetrov angebotenen Kursen.
b. Beginn und Dauer der Dauermitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt wahlweise zum 1. oder zum 15. eines Kalendermonats und wird mit der auf dem Anmeldeformular angegebenen festen (Erst-) Laufzeit von i. d. R. 6 oder 12 Monaten abgeschlossen. Der Unterrichtsbetrieb ist an die NRW-Schulferien gekoppelt. In den Ferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Die Tanzschule garantiert 36 Unterrichtswochen bei einer 12-monatigen und 18 Unterrichtswochen bei einer 6-monatigen Mitgliedschaft.
c. Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der gebuchten Mitgliedschaftsdauer (Laufzeit). Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ausreichend hierfür ist eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit Monatsfrist gekündigt werden.
§ 3 - Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung verpflichtet zur Leistung der vollen Mitgliedsbeiträge. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Der jährliche oder halbjährliche Mitgliedsbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden, die jeweils zum 1. eines Monats fällig werden. Die Raten werden monatlich per Lastschrift eingezogen. Bei Anmeldung zum 15. eines Monats wird für den Einstiegsmonat eine halbe Monatsrate berechnet.
§ 4 – Honorare und Mitgliedsbeiträge
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind in den jeweiligen aktuellen Programmheften sowie auf der Homepage aufgeführt. Die Preise sind Endverbraucherpreise und beinhalten auch die GEMA-Gebühren.
Bei Abschluss des 6 und 12 Monats-Abonnement ändert sich der Preis nach Ende der Laufzeit auf den Basispreis mit der in §2b stehenden monatlichen Kündigungsfrist. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückkehren oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern die ADTV Tanzschule Osetrov die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden seien. Soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und schriftliche Mahnungen der Tanzschule versendet werden, wird darauf aufmerksam gemacht, dass für jede einzelne Mahnung Mahngebühren in Höhe von 2,50 € in Rechnung gestellt werden. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden seien.
§ 5 - Nicht-Teilnahme/Krankheitsfall/Höhere Gewalt/Schulferien
Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft vereinbart werden. Die beitragsfreie Mitgliedschaft kann ab Vorlage (Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) eines ärztlichen Attestes und nur für volle Monate beantragt werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils mindestens eine 1-monatige Teilnahme krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Das Attest muss folgende Informationen enthalten:
• Tanzunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend)
• Konkrete Angabe der voraussichtlichen Dauer der Tanzunfähigkeit
Die Art und der Umfang der Erkrankung müssen nicht mitgeteilt werden. Kommt es während oder nach der beitragsfreien Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Laufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind. Während der betrieblichen Ferienzeit und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Im Jahres- bzw. Halbjahreshonorar sind die Wochen, in denen kein Unterricht stattfindet, bereits berücksichtigt. Die ADTV Tanzschule Osetrov ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt die Teilnahme auf einmal pro Woche zu begrenzen. Im Falle einer behördlichen Schließungsanordnung aus vorgenannten Gründen findet der Unterricht online statt. Das Mitglied akzeptiert für die Dauer der Schließung den Online-Unterricht ausdrücklich
als Ersatzdienstleistung, insbesondere, wenn die geschuldeten 36 Unterrichtswochen pro Jahr nicht mehr erreicht werden können. Diese Ersatzdienstleistung gilt jedoch maximal für einen Zeitraum von 3 Monaten pro Kalenderjahr als vereinbart. Danach hat das Mitglied die Möglichkeit, durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft beitragsfrei ruhend zu stellen. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass die wechselseitigen Leistungen (Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Erteilung des Tanzunterrichts) nachgeholt werden, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist und sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert.
§ 6 - Allgemeine Teilnahmebedingungen
Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Im Fall grob ungebührlichen Betragens (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) kann das Mitglied ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von Mitgliedsbeiträgen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Die ADTV Tanzschule Osetrov unterhält einen angeschlossenen Gastronomiebetrieb. Der Verzehr eigener Speisen und Getränke im Gastronomiebereich der Tanzschule sowie auf Abendveranstaltungen ist nicht gestattet. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmendenzahl, Erkrankung von Tanzlehrenden, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse oder Tanzclubs zusammengelegt, abgebrochen oder auf andere Wochentage oder Uhrzeiten verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn die Lehrperson oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule erfolgt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
§ 7 - Haftung
Die Tanzschule Osetrov haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Tanzschule zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der gebuchten Tanzunterrichtseinheiten. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Von Seiten der Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
§ 8 - Film- und Fotoaufnahmen
In der ADTV Tanzschule Osetrov werden zu bestimmten Gelegenheiten Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche bzw. Säle oder Tanzkurse werden, soweit möglich, gekennzeichnet bzw. es wird mündlich darauf hingewiesen, wann und wo welche Aufnahmen erfolgen. Mit Betreten der Räume der ADTV Tanzschule Osetrov wird die Zustimmung zur Fertigung von Film- und Fotoaufnahmen erteilt und die Verwertung honorarfrei gestattet. Die Film- bzw. Fotorechte gehen auf die ADTV Tanzschule Osetrov über. Die Zustimmung erstreckt sich auf die Veröffentlichung in einem Online-Fotoalbum auf der Internetseite www.tanzschuleosetrov.de und für soziale Netzwerke, insbesondere Facebook und Instagram. Bei Vorliegen eines Widerspruchs in Textform erfolgt die unverzügliche Entfernung eines von Ihnen dort veröffentlichten Fotos.
§ 9 – Videoüberwachung
Wir machen darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume, namentlich die Sicherheitsbereiche wie unsere Kassenbereiche, der Eingangs- sowie Flurbereich aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Die Tanzsäle (ausgenommen Kassenbereich) sowie Umkleiden und Waschräume werden zu keiner Zeit videoüberwacht. Um die Privatsphäre aller Besuchenden der ADTV Tanzschule Osetrov zu schützen, ist auch den Mitgliedern untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen währen des Tanzunterrichts anzufertigen.
§ 10 Urheberrecht
Die im Tanzunterricht durch die ADTV Tanzschule Osetrov vermittelten Choreographien unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für allgemein bekannte, nicht von der ADTV Tanzschule Osetrov choreografierte Tanzschritte, insbesondere die des Welttanzprogramms (WTP).
§ 11 - Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der Cloud-basierten EDV der ADTV Tanzschule Osetrov gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt. Die Daten unterliegen dem Datenschutz. Weiteres ist in der ausführlichen Datenschutzerklärung der ADTV Tanzschule Osetrov geregelt, die auf der Interseite der Tanzschule, www.tanzschuleosetrov.de, abrufbar ist. Das Mitglied bestätigt, diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
§ 12 - Online-Streitbeilegung und Streitschlichtung
Die ADTV Tanzschule Osetrov ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Streitigkeiten zwischen einem/einer Verbraucher/in und der Tanzschule, die auf einem Online-Dienstleistungsvertrag basieren, ist die europäische Online-Schlichtungsstelle zuständig. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung